ALLGEMEINES
Artikel 1 Anwendbarkeit
1.1 Der Auftragnehmer, der als selbständige GmbH unter dem (Handels-)Namen @., eingetragen bei der Handelskammer in @ ., tätig ist, erbringt seine Leistungen gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dutch Venue Association. Dutch Venue Association ist der Fachverband für den niederländischen Veranstaltungsstättensektor. Die angeschlossenen Veranstaltungsorte wenden diese Bedingungen an.
OPTION UND ABSCHLUSS DER VEREINBARUNG
Artikel 2 Optionen
2.1 Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Option auf die Raumfläche einräumen. Eine Option ist für den Auftragnehmer als Auftraggeber völlig unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Wenn mit dem Auftraggeber eine befristete Option vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Option eine Sicherheit zu verlangen. Nimmt der Auftraggeber die Option nicht in Anspruch, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sicherheit einzubehalten (d.h. nicht an den Auftraggeber zurückzuzahlen).
Artikel 3 Angebote/ Kostenvoranschlag
3.1 Alle von oder im Namen des Auftragnehmers abgegebenen Angebote sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 Der Auftragnehmer ist in jedem Fall nur dann gebunden, wenn in seinem schriftlichen Angebot mindestens angegeben ist:
- welche(s) Zimmer in welchem Zeitraum zu welchem Preis vermietet wurde(n);
- für welche Art von Projekt der Raum/die Räume angemietet wird/werden;
- die Angabe der Anzahl der zu erwartenden Teilnehmer;
und das Angebot/der Kostenvoranschlag von beiden Parteien zur Genehmigung unterzeichnet oder vom Auftraggeber per E-Mail für genehmigt erklärt wurde und rechtzeitig beim Auftraggeber eingegangen ist. Das Risiko von Unklarheiten aufgrund von mündlich oder telefonisch erteilten Aufträgen und gemachten Ankündigungen trägt der Auftraggeber.
Art. 4 Kundenpflichten (einschließlich Sicherheit und Information)
4.1 Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und Gefahr ausreichende Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Künstler, der von ihm beauftragten Dritten, der Gäste und Besucher zu gewährleisten. Sind bereits Vereinbarungen über die vorgenannten Maßnahmen getroffen worden, so ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, jederzeit zusätzliche Auflagen zu erteilen, wenn veränderte Umstände dies erfordern.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer schriftlich über alle Risiken für den Status (der Räumlichkeiten) des Mietobjekts und/oder den guten Ruf des Auftragnehmers zu informieren, die durch oder aufgrund der Veranstaltung entstehen könnten. Dazu gehören unter anderem Risiken aufgrund des Besucherprofils, des (veränderten) Charakters der Veranstaltung, der Gefahr oder Anziehungskraft unerwünschten Verhaltens, politischer oder sozialer Unruhen und der möglichen Verweigerung notwendiger Genehmigungen im allgemeinen Sinne, einschließlich des Bibob-Gesetzes oder der eigenen Genehmigungen des Veranstaltungsortes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veranstaltung aufzulösen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein, wenn die Informationspflicht des Auftraggebers verletzt wird und/oder die erteilten Informationen unrichtig oder unvollständig sind. Bei Auflösung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, (i) dem Auftraggeber in irgendeiner Weise Schadenersatz zu leisten und/oder (ii) geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, von denen er weiß oder wissen muss, dass sie für die Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Der Auftraggeber garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm erteilten Informationen.
4.4 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schadenersatz, wenn er seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 4.1 und/oder 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist und der Auftragnehmer infolgedessen (i) den Auftrag ganz oder teilweise nicht ausführen lässt, worauf der Auftragnehmer in diesem Fall Anspruch hat und/oder (ii) der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber den Auftrag dennoch ausführen möchte.
4.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Überweisung von Gebühren aufgrund der Nutzung von Rechten Dritter (geistiges Eigentum) (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Buma/Stemrare-Rechte).
4.6 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Zustimmungen und/oder Genehmigungen Dritter verantwortlich.
4.7 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die zu organisierende Veranstaltung dem Ruf, dem Image und den sonstigen Veranstaltungen der Räumlichkeiten des Auftragnehmers angemessen sein muss und die anderen Mieter/Nutzer des Gebäudes und die Anwohner nicht belästigen darf.
4.8 Der Auftraggeber ist verantwortlich und haftbar für die Handlungen und Unterlassungen von Besuchern, Gästen, von ihm beauftragten Dritten usw. während des Auftrags (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veranstaltung).
MIET- UND VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 5 Gemietet
5.1 Es obliegt dem Kunden, vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob der Mietgegenstand für die beabsichtigte Veranstaltung geeignet ist.
5.2 Zum Mietobjekt gehören nur das/die im Vertrag beschriebene(n) Zimmer und die darin genannten Einrichtungen. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, gehören zentrale Eingänge, Flure, Treppen, Toiletten, Cafés, Restaurants, die Außenanlagen und Garagen/Parkplätze nicht zum Mietobjekt.
5.3 Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers:
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Hausordnung den Gästen, Besuchern, Mitarbeitern, Angestellten usw. zur Kenntnis zu bringen und bleibt für die (ordnungsgemäße) Einhaltung der Hausordnung durch diese Parteien verantwortlich und haftet gesondert. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Schäden - und Ansprüchen Dritter - frei, die sich aus der Verletzung der Hausordnung oder der allgemeinen Bedingungen oder des Vertrages durch die Gäste, Besucher, Mitarbeiter, Angestellten usw. ergeben.
Artikel 6 Gastnummer
6.1.1 Der Kostenvoranschlag basiert auf der im Vertrag angegebenen Personenzahl. Ändert sich die Anzahl der Gäste, hat dies Auswirkungen auf die Preisberechnung des Vertrags und/oder die Eignung des Mietobjekts.
6.1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer schnellstmöglich schriftlich zu informieren, sobald sich Änderungen oder Ergänzungen ergeben, die von der Vereinbarung abweichen.
6.2 Eine Reduzierung der vereinbarten Gästezahl mit Verrechnung der Kosten ist nur einmalig bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 5% der vereinbarten Gästezahl möglich. Die Abrechnung erfolgt ggf. zu den vereinbarten Konditionen. Bei einer Minderung von mehr als 5 % ist der Anbieter berechtigt, seine Kalkulation den eingetretenen Verhältnissen anzupassen, einschließlich eines anderen Zimmers.
6.3 Wenn am Tag der Veranstaltung mehr Gäste als die vereinbarte Zahl erscheinen, werden die damit verbundenen Kosten auf der Grundlage der im Vertrag genannten Daten zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Gäste abzuweisen, wenn die vereinbarte Gästezahl überschritten wird, unter anderem im Hinblick auf die Sicherheit der anderen Gäste im Zusammenhang mit der Fläche des Mietobjekts. Die vom Auftragnehmer festgelegte Zahl der anwesenden Gäste ist in dieser Hinsicht normativ.
6.4 Aufträge werden auf Basis einer Nachkalkulation angenommen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 7 Durchführung
7.1 Die Einrichtung, Nutzung und Räumung des Mietobjekts erfolgt in Absprache mit dem Auftragnehmer.
7.2 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, weitere Vorschriften für die Einrichtung, Nutzung und Räumung der Objekte zu erlassen, wenn dies im Interesse der (öffentlichen) Ordnung und Sicherheit von der Feuerwehr, der Polizei, dem Bürgermeister oder dem Auftragnehmer für ratsam gehalten wird.
7.3 Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers dürfen keine Änderungen an den Fächern und anderen Räumen und (Außen-)Bereichen vorgenommen werden.
7.4 Der Mieter hat das Mietobjekt in dem Zustand zu übernehmen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befindet. Am Ende der Mietzeit festgestellte Mängel am Mietobjekt und an den zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftsräumen (wie z.B. Toiletten) gelten als während der Mietzeit entstanden, es sei denn, der Mieter macht glaubhaft, dass solche Mängel (wie z.B. Schäden) bereits vor der Mietzeit bestanden haben.
7.5 Zum Zeitpunkt der Beendigung des in der Auftragsbestätigung genannten Mietzeitraums muß der Auftraggeber die Gegenstände in dem sauberen und geräumten Zustand abgeliefert haben, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt wurden, wobei alle vom Auftraggeber vorgenommenen Änderungen rückgängig zu machen sind. Bei verspäteter und/oder unsauberer Übergabe ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des Auftragspreises in Rechnung zu stellen.
Artikel 8 Lieferanten
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung von Zulieferern (u. a. Catering, audiovisuelle Medien, Technik) in den gemieteten Räumlichkeiten ausschließlich dem Auftragnehmer vorbehalten.
Artikel 9 Preise
9.1 Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail). Alle anderen von der Regierung auferlegten Abgaben gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers. Soweit möglich, wird Octrooibureau Novopatent diese im Voraus bekannt geben. Octrooibureau Novopatent ist berechtigt, Erhöhungen von Steuern, Verbrauchssteuern oder Sozialabgaben, die von der Regierung auferlegt werden, an den Auftraggeber weiterzugeben. Octrooibureau Novopatent ist berechtigt, zwischenzeitliche kostensteigernde Umstände (d.h. Umstände nach Vertragsabschluss) an den Kunden weiterzugeben.
9.2 Wenn der Auftragnehmer ein zusammengesetztes Angebot abgibt, besteht keine Verpflichtung, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises auszuführen.
Artikel 10 Zahlungen
10.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, im Angebot/Vertrag ist schriftlich etwas anderes angegeben.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet:
- 90 % des vereinbarten Auftragspreises ohne Raummiete sind vom Auftraggeber spätestens 14 Tage vor der Durchführung des Vertrages im Voraus zu zahlen;
- Etwaige Mehr- oder Minderkosten werden vom Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages unter Verrechnung der vorgenannten Anzahlungen als Schlussrechnung in Rechnung gestellt;
- Für jeden der Zahlungszeitpunkte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig eine Rechnung zu übermitteln;
10.3 Die Schlussrechnung muss eine genaue Angabe der erbrachten Leistungen und eine Angabe der bei der Nachberechnung zu berechnenden Leistungen sowie eine Angabe der Umsatzsteuer enthalten.
10.4Die Zahlungsfrist ist eine strenge Frist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine Zahlung auszusetzen oder zu verrechnen.
10.5 Wenn innerhalb der Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Er schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen (wobei ein Teil des Monats als ganzer Monat gilt) sowie außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 350 €.
10.6 Kunden aus dem Ausland sind an die Richtlinien der niederländischen Steuerbehörden zur Zahlung der Mehrwertsteuer gebunden.
HAFTUNG/ HÖHERE GEWALT/ EPIDEMIEN UND PANDEMIEN
Artikel 11 Haftung .
11.1 Der Auftraggeber haftet für den Schaden, den Dritte durch die Nutzung der gemieteten Räume und/oder der zur Nutzung überlassenen Flächen erleiden, und stellt den Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen Dritter aus diesem Grund frei.
11.2 Schäden an oder Verlust von Sachen, die im Eigentum des Auftragnehmers und/oder der vom Auftragnehmer beauftragten Lieferanten stehen und vom Auftraggeber und/oder seinen Gästen/Mitarbeitern/beauftragen Dritten usw. verursacht werden, sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in vollem Umfang zu erstatten.
11.3 Alles, was vom oder im Namen des Auftraggebers in das Gebäude und/oder das Mietobjekt gebracht wird, befindet sich dort auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, es zu versichern und/oder zu bewachen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Gütern, Eigentum und Geldwerten des Auftraggebers oder Dritter (einschließlich geladener Gäste, des Publikums und der Darsteller), gleich aus welchem Grund, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die Beschädigung oder den Verlust von in der Garderobe deponierten Waren. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter (wie oben genannt) frei.
11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlässt, die vom oder im Namen des Auftraggebers erteilt wurden.
11.5 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, (i) wenn diese von seiner Haftpflichtversicherung bis zur Höhe des von seiner Versicherung gezahlten Betrags zuzüglich der Selbstbeteiligung gedeckt sind oder (ii) wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder eines seiner leitenden Angestellten vorliegt.
11.6 Wenn (i) kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder (ii) die Versicherung nicht zahlt und der Auftragnehmer dennoch haftet, ist diese Haftung nur auf den unmittelbaren Schaden beschränkt (wobei die Haftung für mittelbare Schäden ausdrücklich ausgeschlossen ist), höchstens jedoch auf die Auftragssumme.
11.7 Alle Klagerechte und sonstigen Befugnisse, die der Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, gegenüber dem Auftragnehmer hat, müssen dem Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich zugehen, andernfalls erlöschen sie.
11.8 Jede Beratung durch den Auftragnehmer ist immer unverbindlich und ihre Befolgung erfolgt auf Kosten und Risiko des Auftraggebers.
Artikel 12: Epidemien und/oder Pandemien Staatliche Maßnahmen
12.1 Keine der Vertragsparteien haftet - vorbehaltlich der Bestimmungen im folgenden Absatz - für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragserfüllung, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch behördliche Maßnahmen aufgrund von Epidemien oder Pandemien (wie z.B. der Ausbruch des COVID-19-Virus) verursacht wird, die sich unmittelbar auf den Vertrag auswirken und die Vertragserfüllung verbieten oder unmöglich machen (wie z.B. eine Beschränkung der Anzahl der Besucher/Teilnehmer).
12.2 Liegt eine Situation im Sinne von Artikel 12.1 vor, besprechen die Parteien die Folgen und entscheiden gemeinsam, ob die Veranstaltung (in geänderter oder nicht geänderter Form) noch zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann oder ob sie verschoben wird.
12.3 Erzielen die Parteien keine Einigung darüber, ob die Veranstaltung noch zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann, oder muss die Veranstaltung verschoben werden, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen (dies schließt die Stornierung oder Auflösung ein). In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die erste Vorauszahlung in Höhe von @% der vereinbarten Vertragssumme zu behalten oder die erste Vorauszahlung in Höhe von @% der vereinbarten Vertragssumme weiter zu erhalten. Wenn der Auftraggeber sich im Rahmen von Artikel 12.2 oder 12.3 nicht wie ein guter Kunde verhält, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die gesamte vereinbarte Auftragssumme sofort zu zahlen.
Artikel 13 Höhere Gewalt
13.1 Dieser Artikel bezieht sich nicht auf Epidemien/Pandemien, die staatlichen Maßnahmen unterliegen (wie COVID-19).
13.2 Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrages nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang verlangt werden kann (wie z.B. (i) extreme Witterungsverhältnisse (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Code Red für die Stadt/Gemeinde/Provinz, in der die Veranstaltung stattfinden soll, und/oder für die Provinz(en), aus der/denen die Besucher/Mitarbeiter/Lieferanten/Auftraggeber kommen müssen), (ii) Widerruf einer oder mehrerer Genehmigungen (sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers), (iii) Staatstrauer, (iv) vollständige oder teilweise Unzugänglichkeit des Veranstaltungsortes und (v) Krankheit des Personals oder des Personals von Zulieferern, zum Beispiel im Zusammenhang mit einer (Grippe-)Epidemie oder Pandemie)) berechtigen den Auftragnehmer, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und/oder dessen Ausführung auszusetzen, ohne dass er zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist. In diesem Fall behält der Auftragnehmer sein Recht auf Erstattung des vereinbarten Auftragspreises (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für von ihm eingeschaltete Dritte).
13.3 Die Berufung auf höhere Gewalt auf Seiten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
ANNULLIERUNG/AUFLÖSUNG
Artikel 14 Annullierungen
14.1 Die Kündigung des Vertrags sollte nur schriftlich (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail) erfolgen (und wenn es mehrere laufende Verträge zwischen den Parteien gibt, muss der entsprechende Vertrag beigefügt werden).
14.2.1 Wird nur ein Raum gemietet, muss der Kunde im Falle einer Stornierung die bereits gezahlte Raummiete in voller Höhe entrichten (d.h. die gezahlte Raummiete wird nicht zurückerstattet).
14.2.2 Werden neben der Raummiete weitere Leistungen erbracht (z.B. organisatorische Tätigkeiten, insbesondere Catering, Künstler, Audio/Visual etc:
a) in der Zeit vor 365 Tagen vor Reiseantritt 30 % des vollen Vertragspreises (in der zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Fassung, ohne Raummiete);
b) in der Zeit zwischen 364 Tagen und 180 Tagen vor Reiseantritt 50 % des vollen Vertragspreises (in der zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Fassung) ohne die Raummiete;
c) in der Zeit zwischen 179 und 90 Tagen vor Reiseantritt 85% des vollen Vertragspreises (in der zum Zeitpunkt der Stornierung geltenden Fassung) ohne Raummiete;
d) in der Zeit zwischen 89 Tagen und dem Beginn der Veranstaltung 100% des vollen Auftragspreises (in der zum Zeitpunkt der Stornierung gültigen Fassung) ohne Raummiete.
Der Vertragspreis beläuft sich auf den in der Vereinbarung genannten Vertragspreis zuzüglich der danach vereinbarten Mutationen.
14.2.3 Werden neben der Raummiete noch andere Dienstleistungen erbracht (wie z.B. organisatorische Tätigkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Catering, Künstler, Audio/Video usw.), so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zusätzlich zur Raummiete die folgenden Kosten zu zahlen, falls keine Einigung über den Gesamtvertrag besteht und der Auftraggeber die Dienstleistungen des Auftragnehmers nicht in Anspruch nimmt:
a) in dem Zeitraum, der vor 365 Tagen vor dem Starttermin liegt, 30 % des zwischen den Parteien vereinbarten Auftragspreises, ohne Raummiete;
b) in dem Zeitraum zwischen 364 Tagen und 180 Tagen vor dem Beginn der Veranstaltung 50 % des zwischen den Parteien vereinbarten Auftragspreises, ohne Raummiete;
(c) in dem Zeitraum zwischen 179 und 90 Tagen vor dem Beginn der Veranstaltung 85 % des von den Parteien vereinbarten Auftragspreises, ohne Raummiete;
(d) in dem Zeitraum zwischen 89 Tagen und dem Beginn der Veranstaltung 100 % des von den Parteien vereinbarten Auftragspreises, ohne die Raummiete.
Der Vertragspreis ist der zwischen den Parteien vereinbarte Vertragspreis zuzüglich der danach vereinbarten Mutationen.
14.3 Wenn der Schaden des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Stornierung höher ist als die in Artikel 14.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Stornogebühr - aufgrund von (u.a.) Zahlungsverpflichtungen, die dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit der Stornierung des Auftraggebers obliegen (werden), wie z.B. Verpflichtungen gegenüber Dritten, die an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind, und/oder andere Forderungen Dritter -, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer diesen höheren Betrag zu erstatten.
14.4 Als Datum der Stornierung gilt das erste Datum, an dem die Stornierung beim Auftragnehmer eingeht.
Artikel 15 Beendigung des Abkommens
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diesen Vertrag zusätzlich zu den gesetzlichen Auflösungsmöglichkeiten aufzulösen, wenn:
(a) der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt;
b) dem Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
c) Wenn das Vermögen des Kunden beschlagnahmt wird, wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub erhält oder wenn er für insolvent erklärt wird.
15.2 Wenn der Vertrag aufgelöst wird, werden die Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig.
15.3 Wenn der Auftragnehmer den Vertrag auflöst, ist er in keiner Weise verpflichtet, dem Auftraggeber den Schaden und die Kosten zu ersetzen, die dem Auftraggeber dadurch entstehen.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN
Artikel 16 Reklamationen
Alle Beanstandungen und Mängel müssen innerhalb von 24 Stunden, nachdem sie bekannt geworden sind oder hätten bekannt werden können, schriftlich (auch per E-Mail) bei dem Auftragnehmer eingehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so erlöschen alle Ansprüche des Auftraggebers.
Artikel 17 Vertraulichkeit
17.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages von der jeweils anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie übermittelt wurden.
17.2 Was in Artikel 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, gilt nicht für Informationen:
(a) die seinen Beratern zur Verfügung gestellt werden, wobei diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
(b) sich bereits rechtmäßig im Besitz der empfangenden Vertragspartei befanden, bevor sie von dieser Partei erlangt wurden;
(c) von der empfangenden Vertragspartei unabhängig entwickelt werden, ohne Informationen oder Daten der betreffenden Vertragspartei zu verwenden;
(d) auf andere Weise als durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei allgemein bekannt oder allgemein zugänglich sind oder werden;
(e) von einer dritten Partei an die empfangende Partei weitergegeben werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der betreffenden Partei verletzt wird.
(f) die aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsbeschlüssen oder Entscheidungen anderer Behörden offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Vertragspartei bemüht sich nach Kräften, den Umfang dieser Offenlegung zu begrenzen, und unterrichtet die betreffende Vertragspartei im Voraus über eine solche beabsichtigte Offenlegung.
Artikel 18 Bildrechte und Zeichnungen
18.1 Alle in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung enthaltenen oder beigefügten Abbildungen, Zeichnungen, Ideen und alle geistigen Eigentumsrechte sind ausschließlich im Rahmen des zu erteilenden oder erteilten Auftrags zu verwenden und dürfen vom Auftraggeber weder für andere Zwecke verwendet noch Dritten zur Verfügung gestellt werden. Alle Rechte hieran verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.
18.2 Der Auftragnehmer behält sich daher das Recht vor, diese Unterlagen unter Bezugnahme auf Artikel 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzufordern.
18.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ton-, Foto- und/oder Bildaufnahmen von der Veranstaltung zu machen und dieses Material - sowie das Logo des Auftraggebers - zu Marketingzwecken auf seiner Website zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer darf das betreffende Material und das Logo des Auftraggebers nicht (in Kopie) an Dritte weitergeben.
Artikel 19 Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
19.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
19.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Angeboten des Auftragnehmers und den mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen sowie alle Eintreibungen wegen Nichtzahlung werden ausschließlich vor dem absolut zuständigen Gericht am Geschäftssitz des Auftragnehmers verhandelt, es sei denn, der Auftragnehmer wählt die Klage vor dem Gericht am Wohnsitz des Auftraggebers.
19.3 Bei einer Forderung oder Mietangelegenheit unter 25.000 € gibt es keine Gerichtsstandsvereinbarung. In diesem Fall ist - abgesehen von einigen Ausnahmen - das Gericht am Wohnsitz des Kunden zuständig.
19.4 Wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb Europas, der Schweiz, Norwegens oder Islands hat, wird ein Streitfall durch ein Schiedsverfahren gemäß dem NAI (Netherlands Arbitration Institute) geschlichtet, wobei die Arbeitssprache Englisch ist und die Anhörungen in Amsterdam stattfinden.
19.4 Im Falle einer unterschiedlichen Auslegung des niederländischen Textes und etwaiger ausländischer Übersetzungen davon ist die Auslegung gemäß dem niederländischen Text verbindlich.
Verschiedene Artikel für Privatpersonen
Artikel 20 Preise
20.1 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und aller anderen staatlichen Abgaben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erhöhungen von Steuern, Verbrauchsabgaben oder Sozialabgaben an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zwischenzeitliche kostensteigernde Umstände (d.h. Umstände nach Vertragsabschluss) an den Auftraggeber weiterzugeben, außer innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss.
20.2 Wenn der Auftragnehmer ein zusammengesetztes Angebot abgibt, besteht keine Verpflichtung, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises auszuführen.
Artikel 21 Zahlungen
21.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, im Angebot/Vertrag ist schriftlich etwas anderes angegeben.
21.2 Der Kunde ist verpflichtet:
- 90 % des vereinbarten Auftragspreises sind vom Kunden spätestens 30 Tage vor der Ausführung des Vertrags im Voraus zu zahlen;
- Etwaige Mehr- oder Minderkosten werden vom Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages unter Verrechnung der vorgenannten Anzahlungen als Schlussrechnung in Rechnung gestellt;
- Für jeden der Zahlungszeitpunkte hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig eine Rechnung zu übermitteln;
21.3 Wenn und soweit die in Artikel 21.2 genannten Prozentsätze gerichtlich nicht bestätigt werden, schuldet der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung.
21.4 Die Schlussrechnung muss eine genaue Spezifikation der erbrachten Leistungen und eine Spezifikation der bei der Nachberechnung in Rechnung zu stellenden Leistungen einschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben enthalten.
21.5Die Zahlungsfrist ist eine Frist.
21.6 Wenn innerhalb der Zahlungsfrist keine Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Er schuldet dann die gesetzlichen Zinsen (wobei ein Teil eines Monats als ein ganzer Monat gilt). Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber einmalig eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen, nach deren Ablauf der Auftraggeber weiterhin in Verzug ist, wenn die Zahlung nicht innerhalb der angemessenen Frist erfolgt ist.
21.7Der Auftraggeber schuldet außergerichtliche Inkassokosten, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vom Auftragnehmer schriftlich (unter anderem per E-Mail) eingeräumten Frist von vierzehn Tagen eingegangen ist.
21.8 Kunden aus dem Ausland sind an die Richtlinien der niederländischen Steuerbehörden zur Zahlung der Mehrwertsteuer gebunden.
Artikel 22 Gastnummer (ersetzt Artikel 6.3)
Erscheinen am Tag der Leistung mehr Gäste als die vereinbarte Zahl, so werden die damit verbundenen Kosten auf der Grundlage der im Vertrag genannten Daten zusätzlich in Rechnung gestellt. Die vom Auftragnehmer festgestellte Zahl der anwesenden Gäste ist dabei maßgebend, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Zahl der Gäste die vereinbarte Zahl nicht überschreitet.
Artikel 23 (Bildmaterial) (ersetzt Artikel 18.3)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ton-, Foto- und/oder Bildaufnahmen von der Veranstaltung zu machen und dieses Material nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu Marketingzwecken auf seine Website zu stellen. Nach Einholung der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers darf der Auftragnehmer das betreffende Material nicht (in Kopie) an Dritte weitergeben.