ALLGEMEINES
Artikel 1 Anwendbarkeit
1.1 Der Auftragnehmer, der seine Tätigkeit als unabhängige Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter dem (Handels-)Namen @ ausübt, der im Handelsregister der niederländischen Handelskammer unter der Nummer @ eingetragen ist, erbringt seine Dienstleistungen gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dutch Venue Association. Die Dutch Venue Association ist ein Branchenverband, der die niederländische Veranstaltungsbranche vertritt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von allen Mitgliedern angewendet.
OPTION UND ZUSTANDEKOMMEN DES ABKOMMENS
Artikel 2 Optionen
2.1 Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Auftraggebers eine Option für einen Veranstaltungsort anbieten. Eine Option ist für den Auftragnehmer als Auftraggeber völlig unverbindlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Wurde mit dem Auftraggeber eine befristete Option vereinbart, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Option eine Sicherheit zu verlangen. Wenn der Auftraggeber die Option nicht in Anspruch nimmt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Sicherheitsleistung einzubehalten (d.h. nicht an den Auftraggeber zurückzuzahlen).
Artikel 3 Angebote/Kostenvoranschläge
3.1 Alle vom oder im Namen des Auftragnehmers abgegebenen Angebote sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
3.2 An ein schriftliches Angebot ist der Auftragnehmer in jedem Fall nur dann gebunden, wenn es zumindest einen Inhalt hat:
- welche(r) Veranstaltungsort(e) in welchem Zeitraum und zu welchem Preis angemietet werden sollen;
- für welche Art von Projekt/Veranstaltung der Veranstaltungsort genutzt werden soll;
- eine Schätzung der Anzahl der Personen, die voraussichtlich teilnehmen werden;
und das Angebot/der Kostenvoranschlag durch die Unterschriften beider Parteien bestätigt wurde oder vom Auftraggeber per E-Mail bestätigt wurde und beim Auftragnehmer fristgerecht eingegangen ist.
Das Risiko etwaiger Unklarheiten oder Ungenauigkeiten, die durch die Erteilung des Auftrags und die telefonische Kommunikation entstehen, trägt der Auftraggeber.
Art. 4 Pflichten des Kunden (einschließlich Sicherheit und Information)
4.1 Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten und Gefahr ausreichende Maßnahmen für die Sicherheit der ausübenden Künstler, der von ihm eingeschalteten Dritten, der Gäste und Besucher zu treffen. Sind bereits Vereinbarungen über die vorgenannten Maßnahmen getroffen worden, so ist der Auftragnehmer dennoch berechtigt, jederzeit zusätzliche Anforderungen zu stellen, wenn veränderte Umstände dies erfordern.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer schriftlich über alle Risiken für den Status (des Geländes) der gemieteten Veranstaltungsorte und/oder den guten Ruf des Auftragnehmers zu informieren, die durch oder aufgrund der Veranstaltung entstehen könnten. Dazu gehören unter anderem Risiken aufgrund des Besucherprofils, des (veränderten) Charakters der Veranstaltung, der Gefahr oder der Anziehung unerwünschten Verhaltens, politischer oder sozialer Unruhen und der möglichen Verweigerung notwendiger Genehmigungen im allgemeinen Sinne, einschließlich des Bibob-Gesetzes oder der eigenen Genehmigungen des Veranstaltungsorts. Der Auftragnehmer hat das Recht, die Veranstaltung ohne Schadensersatzpflicht abzusagen, wenn die Informationspflicht des Auftraggebers verletzt wurde und/oder die erteilten Informationen unrichtig oder unvollständig sind. Bei Beendigung des Vertrages durch den Auftragnehmer ist dieser nicht verpflichtet, (i) dem Auftraggeber einen wie auch immer gearteten Schaden zu ersetzen und/oder (ii) geleistete (An-)Zahlungen zurückzuzahlen.
4.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen, von denen er weiß oder wissen sollte, dass sie für die Ausführung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Informationen.
4.4 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schadenersatz, wenn er seine Verpflichtungen aus Artikel 4.1 und/oder 4.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht ausreichend erfüllt hat und der Auftragnehmer infolgedessen (i) den Auftrag ganz oder teilweise nicht ausführen lässt, wozu der Auftragnehmer in diesem Fall berechtigt ist, und/oder (ii) der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich darauf hingewiesen hat und der Auftraggeber den Auftrag dennoch ausführen lassen will.
4.5 Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung von Gebühren für die Nutzung von Rechten Dritter (geistiges Eigentum) (einschließlich, aber nicht beschränkt auf BumaStemra Rechte).
4.6 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist der Auftraggeber für die erforderlichen Genehmigungen Dritter verantwortlich.
4.7 Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die zu organisierende Veranstaltung dem Ruf, dem Image und den sonstigen Veranstaltungen des Standortes des Auftragnehmers angemessen sein muss und andere Mieter/Nutzer des Gebäudes sowie Anwohner nicht belästigen darf.
4.8 Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Handlungen und Unterlassungen von Besuchern, Gästen, Dritten usw., die er während des Auftrags (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Veranstaltung) einsetzt.
GEMIETETE RÄUMLICHKEITEN UND VERANSTALTUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 5 Gemieteter Veranstaltungsort
5.1 Es obliegt dem Kunden, vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob der gemietete Veranstaltungsort für die geplante Veranstaltung geeignet ist.
5.2 Zum gemieteten Veranstaltungsort gehören nur der/die im Vertrag beschriebene(n) Raum(e) und die darin genannten Einrichtungen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gehören die zentralen Eingangsbereiche, Flure, Treppen, Toiletten, Cafés, Restaurants, die Außenanlagen und Garagen/Parkplätze nicht zum gemieteten Veranstaltungsort.
5.3 Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers ist es dem Auftraggeber nicht gestattet:
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gäste, Besucher, Mitarbeiter, Angestellten usw. auf die Hausordnung des Veranstaltungsortes aufmerksam zu machen und ist für die (vollständige) Einhaltung der Hausordnung durch diese Parteien ständig und gesamtschuldnerisch verantwortlich. Der Auftraggeber schützt den Auftragnehmer vor allen Schäden und Ansprüchen Dritter, die sich aus der Verletzung der Hausordnung, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages durch Gäste, Besucher, Mitarbeiter, Angestellte usw. ergeben.
Artikel 6 Anzahl der Besucher
6.1.1 Der Kostenvoranschlag basiert auf der im Vertrag angegebenen Besucherzahl. Jede Änderung der Besucherzahl wirkt sich auf das Preisangebot des Vertrags und/oder auf die Eignung des gemieteten Veranstaltungsortes aus.
6.1.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen oder Ergänzungen, die von der Vereinbarung abweichen, so schnell wie möglich schriftlich mitzuteilen.
6.3 Eine Reduzierung der vereinbarten Besucherzahl und eine entsprechende Kostenreduzierung ist nur einmalig bis zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung möglich. Die Minderung darf 5 % der im Vertrag ausgewiesenen Gesamtbesucherzahl nicht überschreiten. Alle möglichen Kostensenkungen werden unter vollständiger Anwendung der von den Parteien vereinbarten Bedingungen und Konditionen vorgenommen. Bei einer Verringerung der Besucherzahl um mehr als 5 % ist der Auftragnehmer berechtigt, die übrigen Berechnungen an die neue Situation anzupassen. Dies betrifft unter anderem die eventuelle Zuweisung eines anderen Veranstaltungsortes.
6.4 Kommen mehr Besucher zu der Veranstaltung als vereinbart, werden die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Aufwendungen auf der Grundlage der im Vertrag enthaltenen Berechnungen in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer hat das Recht, Gäste abzuweisen, wenn die vereinbarte Gästezahl überschritten wird, wobei er unter anderem die Sicherheit der anderen Gäste in Verbindung mit der Fläche des gemieteten Veranstaltungsortes berücksichtigt. Maßgeblich ist dabei die vom Auftragnehmer ermittelte Anzahl der anwesenden Gäste.
6.5 Aufträge werden auf der Grundlage einer Nachberechnung angenommen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 7 Vollstreckung
7.1 Die Dekoration, die Nutzung und die Räumung der gemieteten Räumlichkeiten werden im Vorfeld mit dem Auftragnehmer besprochen.
7.2 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, weitere Vorschriften für die Dekoration, Nutzung und Räumung der gemieteten Räumlichkeiten zu erlassen, wenn die Feuerwehr, die Polizei, die Gemeindeverwaltung oder der Auftragnehmer dies zur Gewährleistung der Sicherheit und des (öffentlichen) Friedens für ratsam halten.
7.3 Vorbehaltlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber keine Änderungen an den gemieteten Räumlichkeiten oder an den anderen Räumlichkeiten und dem (Außen-)Gelände vornehmen oder anordnen.
7.4 Der Kunde übernimmt die gemietete(n) Räumlichkeit(en) in dem Zustand, in dem sie sich bei Beginn der Mietzeit befinden. Bei Beendigung des Mietverhältnisses festgestellte Mängel am Mietobjekt sowie an den zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten (z.B. Toiletten) gelten als während des Mietverhältnisses entstanden, es sei denn, der Kunde kann glaubhaft machen, dass diese Mängel (z.B. Schäden) bereits vor dem Mietverhältnis bestanden haben.
7.5 Zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt am Ende des Mietzeitraums muss der Kunde die gemieteten Räumlichkeiten geräumt und vollständig gereinigt haben und sie in dem Zustand hinterlassen, in dem sie dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen, die von ihm oder in seinem Namen vorgenommen wurden, rückgängig zu machen. Wenn der Auftraggeber die gemietete(n) Örtlichkeit(en) nicht rechtzeitig räumt und vollständig reinigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Geldstrafe in Höhe der Auftragssumme in Rechnung zu stellen.
Artikel 8 Lieferanten
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Nutzung von Zulieferern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Catering, Audio/Video, Technik) innerhalb des Mietobjekts ausschließlich dem Auftragnehmer vorbehalten.
Artikel 9 Preise
9.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail), verstehen sich alle Preise ohne Mehrwertsteuer. Alle anderen gesetzlichen Steuern und Abgaben, die von der Regierung auferlegt werden, sind ebenfalls vom Auftraggeber zu zahlen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber so weit wie möglich im Voraus über solche Steuern und Abgaben informieren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber alle staatlich auferlegten Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen in Rechnung zu stellen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle gesetzlichen Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
9.2 Wenn der Auftragnehmer ein zusammengesetztes Angebot abgibt, besteht keine Verpflichtung, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des für das gesamte Angebot genannten Preises auszuführen.
Artikel 10 Zahlungen
10.1 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, sind alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet:
- spätestens 14 Tage vor Vertragsunterzeichnung 90 % der vereinbarten Abtretungssumme, ausschließlich der Mietsumme, als Anzahlung geleistet zu haben;
- Der Auftragnehmer stellt eine positive oder negative Kostendifferenz nach der Ausführung des Vertrags in einer Schlussrechnung in Rechnung, die mit den vorgenannten Anzahlungen verrechnet wird;
- Für jede dieser Zahlungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig eine Rechnung aus.
10.3 Die Schlussrechnung enthält eine detaillierte Auflistung der erbrachten Leistungen, die bei der Nachberechnung in Rechnung gestellt werden, sowie eine Aufschlüsselung der Mehrwertsteuer. 10.4 Alle Zahlungsfristen gelten als Fixtermine. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen auszusetzen oder zu verrechnen.
10.5 Wenn die Zahlungsfrist verstreicht, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, ist der Auftraggeber automatisch in Verzug. Der Kunde schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen (wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt) sowie alle außergerichtlichen Inkassokosten, die auf 15 % der Hauptsumme berechnet werden, mindestens jedoch 350,00 €.
10.6 Ausländische Kunden sind an die Richtlinien der niederländischen Steuerbehörden zur Zahlung der Mehrwertsteuer gebunden.
HAFTUNG/ HÖHERE GEWALT/ EPIDEMIEN UND PANDEMIEN
Artikel 11Haftung
11.1 Der Auftraggeber haftet für Schäden, die Dritten durch die Nutzung der gemieteten und/oder zur Nutzung überlassenen Räumlichkeiten entstehen, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter in Bezug auf solche Schäden frei.
11.2 Schäden an oder Verlust von Sachen, die Eigentum des Auftragnehmers und/oder der vom Auftragnehmer beauftragten Lieferanten sind und die vom Auftraggeber und/oder seinen Gästen/Mitarbeitern/Dritten usw. verursacht werden, sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber in vollem Umfang zu erstatten.
11.3 Alles, was vom oder im Namen des Auftraggebers in das Gebäude und/oder den gemieteten Veranstaltungsort gebracht wird, befindet sich dort auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in keiner Weise verpflichtet, diese zu versichern und/oder zu bewahren. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Gütern, Eigentum und Geldwerten des Auftraggebers oder Dritter (einschließlich der Eingeladenen, des Publikums und der Ausführenden) aus welchem Grund auch immer, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter. Der Auftragnehmer haftet auch nicht für die Beschädigung oder den Verlust von in der Garderobe deponierten Waren. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter (wie oben genannt) frei.
11.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass er sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers oder im Namen des Auftraggebers verlässt.
11.5 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, (i) wenn diese von seiner Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der von seiner Versicherung gezahlten Summe zuzüglich der Selbstbeteiligung gedeckt sind oder (ii) wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers oder eines seiner leitenden Angestellten vorliegt.
11.6 Liegt (i) kein Vorsatz oder keine grobe Fahrlässigkeit vor oder (ii) zahlt die Versicherung nicht und haftet der Auftragnehmer dennoch, so ist die Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt (wobei die Haftung für mittelbare Schäden ausdrücklich ausgeschlossen ist), höchstens jedoch auf die Auftragssumme.
11.7 Alle Klagerechte und sonstigen Befugnisse, die der Auftraggeber, aus welchen Gründen auch immer, gegenüber dem Auftragnehmer hat, müssen dem Auftragnehmer innerhalb eines Monats nach Ende des Mietzeitraums schriftlich zugehen, andernfalls erlöschen sie.
11.8 Jede Beratung durch den Auftragnehmer ist immer unverbindlich und alle Folgemaßnahmen gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
Artikel 12: Epidemien und/oder Pandemien Staatliche Maßnahmen
12.1 Keine der Parteien haftet - vorbehaltlich der Bestimmungen in der folgenden Klausel - für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Vertragserfüllung, sofern diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch behördliche Maßnahmen aufgrund von Epidemien oder Pandemien (wie z.B. der Ausbruch des COVID-19-Virus) verursacht wird, die sich unmittelbar auf den Vertrag auswirken und in deren Folge die Durchführung des Vertrags untersagt oder unmöglich ist (wie z.B. eine Beschränkung der Anzahl der Besucher/Teilnehmer).
12.2 Liegt eine Situation im Sinne von Artikel 12.1 vor, erörtern die Parteien die Folgen und entscheiden gemeinsam, ob die Veranstaltung (in geänderter oder nicht geänderter Form) noch zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann oder ob sie verschoben wird.
12.3 Erzielen die Parteien keine Einigung darüber, ob die Veranstaltung noch zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann oder ob die Veranstaltung verschoben werden muss, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen (dies schließt eine Stornierung oder Auflösung ein). Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die erste Vorauszahlung in Höhe von @% des vereinbarten Auftragspreises einzubehalten oder die erste Vorauszahlung in Höhe von @% des vereinbarten Auftragspreises noch zu erhalten. Wenn der Auftraggeber sich im Rahmen von Artikel 12.2 oder 12.3 nicht wie ein guter Auftraggeber verhält, ist der Auftraggeber verpflichtet, den gesamten vereinbarten Auftragswert sofort zu zahlen.
Artikel 13 Höhere Gewalt
13.1 Dieser Artikel bezieht sich nicht auf Epidemien/Pandemien, die staatlichen Maßnahmen unterliegen (wie COVID-19).
13.2 Umstände, die nicht dem Auftragnehmer zuzuschreiben sind und die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrages nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang verlangt werden kann (wie z.B. (i) extreme Witterungsverhältnisse (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Code Rot für die Stadt/Gemeinde/Provinz, in der die Veranstaltung stattfinden soll, und/oder für die Provinz(en), aus der/denen die Besucher/Mitarbeiter/Lieferanten/Auftraggeber kommen sollen),
(ii) Widerruf einer oder mehrerer Genehmigungen (sowohl des Auftragnehmers als auch des Auftraggebers), (iii) Staatstrauer, (iv) vollständige oder teilweise Unzugänglichkeit des Veranstaltungsortes und (v) Krankheit des Personals oder des Personals von Zulieferern, z.B. im Zusammenhang mit einer (Grippe-)Epidemie oder Pandemie)) berechtigen den Auftragnehmer, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen und/oder dessen Ausführung auszusetzen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. In diesem Fall behält der Auftragnehmer sein Recht auf Entschädigung für die vereinbarte Auftragssumme (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für von ihm eingeschaltete Dritte).
13.3 Die Berufung auf höhere Gewalt auf Seiten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
ANNULLIERUNG/AUFLÖSUNG
Artikel 14 Annullierungen
14.1 Die Kündigung des Vertrages hat schriftlich (einschließlich, aber nicht beschränkt auf E-Mail) zu erfolgen (und wenn mehrere laufende Verträge zwischen den Parteien bestehen, ist der entsprechende Vertrag beizufügen). wird der entsprechende Vertrag beigefügt.
14.2.1 Bezieht sich ein stornierter Vertrag auf die Anmietung eines Veranstaltungsortes, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle Mietzahlungen einzubehalten (mit anderen Worten: Mietzahlungen sind nicht rückzahlbar).
14.2.2 Wenn neben der Miete des Veranstaltungsortes noch andere Dienstleistungen (wie z.B. organisatorische Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Catering, Künstler, Audio/Video usw.) in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber im Falle einer Stornierung die folgenden Kosten an den Auftragnehmer zu zahlen:
a) in der Zeit vor 365 Tagen vor dem Starttermin: 30 % der vollen Abtretungssumme (wie zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietpreis;
b) in der Zeit zwischen 365 und 180 Tagen vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses: 50 % der vollen Abtretungssumme (zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietpreis;
c) im Zeitraum zwischen 179 und 90 Tagen vor dem Beginn der Laufzeit: 85 % der vollen Abtretungssumme (zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietpreis;
d) in der Zeit zwischen 89 und dem Datum des Vertragsbeginns: 100 % der vollen Abtretungssumme (zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietbetrag;
Die Abtretungssumme ist die im Vertrag vereinbarte Abtretungssumme, die um alle vereinbarten Mutationen zu erhöhen ist.
14.2.3 Wenn neben der Miete des Veranstaltungsortes noch andere Dienstleistungen (wie organisatorische Tätigkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Catering, Künstler, Audio/Video usw.) in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die folgenden Kosten zu zahlen, falls keine Einigung über den Gesamtvertrag erzielt wird und der Auftraggeber die Dienstleistungen des Auftragnehmers nicht in Anspruch nimmt:
a) in der Zeit vor 365 Tagen vor dem Starttermin: 30 % der vollen Abtretungssumme (wie zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietpreis;
b) in der Zeit zwischen 365 und 180 Tagen vor dem Beginn des Vertragsverhältnisses: 50 % der vollen Abtretungssumme (zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietpreis;
c) im Zeitraum zwischen 179 und 90 Tagen vor dem Beginn der Laufzeit: 85 % der vollen Abtretungssumme (zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietpreis;
d) in der Zeit zwischen 89 und dem Datum des Vertragsbeginns: 100 % der vollen Abtretungssumme (zum Zeitpunkt der Kündigung), ohne den Mietbetrag;
Die Abtretungssumme ist die im Vertrag vereinbarte Abtretungssumme, die um alle vereinbarten Mutationen zu erhöhen ist.
14.3 Wenn dem Auftragnehmer durch die Stornierung des Auftraggebers Zahlungsverpflichtungen (aber nicht nur diese) entstehen, wie z.B. Verpflichtungen gegenüber und/oder Ansprüche von Dritten im Rahmen der Ausführung des Vertrags, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Stornierung den Schaden zu ersetzen, der dem Auftragnehmer entstanden ist und der den Betrag der in Artikel 14.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Stornogebühr übersteigt.
14.4 Als Stornierungsdatum gilt das erste Datum, an dem der Auftragnehmer die Stornierung erhält.
Artikel 15 Beendigung des Abkommens
15.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn:
(a) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
b) der Auftragnehmer nach Abschluss des Vertrages von Umständen erfährt, die ihn berechtigterweise befürchten lassen, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommen (können) wird;
(c) das Vermögen des Kunden beschlagnahmt wird, ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder der Kunde für insolvent erklärt wird.
15.2 Im Falle der Auflösung des Vertrages werden alle Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sofort einforderbar.
15.3 Wenn der Auftragnehmer beschließt, den Vertrag aufzulösen, ist er in keiner Weise verpflichtet, den Auftraggeber für Schäden oder Kosten zu entschädigen, die dem Auftraggeber durch die Auflösung entstehen könnten.
ANDERE BEDINGUNGEN
Artikel 16 Beschwerden / Reklamationen
Alle Beanstandungen und Mängelrügen müssen dem Auftragnehmer innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Auftraggeber von ihnen Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen können, schriftlich (auch per E-Mail) zugehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, erlöschen alle Ansprüche des Auftraggebers.
Artikel 17 Vertraulichkeit
17.1 Beide Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der Gegenpartei ausdrücklich erklärt wird oder sich aus der Art der Informationen ergibt. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, wird diese nur für die Zwecke verwenden, für die die Informationen zur Verfügung gestellt werden.
17.2 Die Bestimmungen von Artikel 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich nicht auf Informationen, die:
(a) seinen Beratern zur Verfügung gestellt wird, wenn diese ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind;
(b) sich bereits im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden, bevor sie von dieser Partei erlangt wurden;
(c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne die Informationen oder Daten der Gegenpartei zu verwenden;
(d) durch irgendeine Handlung, ausgenommen Handlungen oder Fahrlässigkeit seitens der empfangenden Partei, öffentlich bekannt ist oder wird;
(e) die empfangende Partei von einem Dritten erhält, ohne eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der Gegenpartei zu verletzen;
(f) aufgrund von Gesetzen, Verordnungen oder gerichtlichen Anordnungen oder aufgrund der Anordnung einer staatlichen Stelle offengelegt werden müssen, unter der Bedingung, dass die empfangende Partei alle erdenklichen Anstrengungen unternimmt, um den Umfang der Offenlegung zu begrenzen, und die Gegenpartei vorher über diese bevorstehende Offenlegung informiert.
Artikel 18 Bildrechte und Zeichnungen
18.1 Alle Abbildungen, Zeichnungen, Ideen und geistigen Eigentumsrechte, die in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung verwendet oder diesen beigefügt werden, dürfen nur im Rahmen des erteilten Auftrags verwendet werden, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese für eigene Zwecke zu verwenden oder einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Alle Rechte verbleiben in vollem Umfang beim Auftragnehmer.
18.2 Der Auftragnehmer behält sich daher das Recht vor, vom Auftraggeber die Rückgabe der in Artikel 17.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Unterlagen zu verlangen.
18.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ton-, Foto- und/oder Bildaufnahmen von der Veranstaltung zu machen und dieses Material - sowie das Logo des Auftraggebers - zu Marketingzwecken auf seiner Website zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer darf das betreffende Material und das Logo des Auftraggebers nicht (in Kopie) Dritten zur Verfügung stellen.
Artikel 19 Anwendbares Recht
19.1 Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
19.2 Alle Streitigkeiten, die sich auf die vom Auftragnehmer gemachten Angebote und die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge beziehen oder sich daraus ergeben, sowie Rückforderungsverfahren im Falle eines Zahlungsverzugs werden ausschließlich vom zuständigen Gericht im Bezirk des Auftragnehmers entschieden, es sei denn, der Auftragnehmer beschließt, eine Klage im Bezirk des Auftraggebers einzureichen.
19.3 Die Gerichtsstandsklausel findet keine Anwendung, wenn es sich um Forderungen oder Mietangelegenheiten handelt, deren Gesamtwert 25.000,00 € nicht übersteigt. In diesen Fällen ist - außer in Ausnahmefällen - das Gericht im Bezirk des Auftraggebers zuständig.
19.4 Wenn der Kunde seinen Sitz außerhalb Europas, der Schweiz, Norwegens oder Islands hat, wird ein Streitfall durch ein Schiedsverfahren gemäß dem NAI ("Netherlands Arbitration Institute") beigelegt, wobei die offizielle Sprache Englisch ist und die Anhörungen in Amsterdam stattfinden werden.
19.5 Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen dem niederländischen Original dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Übersetzung davon ist die Auslegung nach dem niederländischen Text verbindlich.
Abweichende Artikel für Verbraucher
Artikel 20 Preise
20.1 Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und aller anderen staatlichen Abgaben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, staatlich verordnete Erhöhungen von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zwischenzeitliche kostensteigernde Umstände (d.h. Umstände nach Vertragsabschluss) an den Auftraggeber weiterzugeben, außer innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss.
20.2 Wenn der Auftragnehmer ein zusammengesetztes Angebot abgibt, besteht keine Verpflichtung, einen Teil des Angebots zu einem entsprechenden Teil des für das Ganze angegebenen Preises auszuführen.
Artikel 21 Zahlungen
21.1 Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, es sei denn, im Angebot/Vertrag ist schriftlich etwas anderes angegeben.
21.2 Der Kunde ist verpflichtet:
- bei Vertragsabschluss 15 % der vereinbarten Mietsumme als Anzahlung zu leisten;
- 90 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen, die der Kunde spätestens 30 Tage vor der Ausführung des Vertrags zu entrichten hat;
- Der Auftragnehmer stellt eine positive oder negative Kostendifferenz nach der Ausführung des Vertrags in einer Schlussrechnung in Rechnung, die mit den vorgenannten Anzahlungen verrechnet wird;
- Für jede dieser Zahlungen stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig eine Rechnung aus.
21.3 Wenn und soweit die in Artikel 21.2 genannten Prozentsätze gerichtlich nicht bestätigt werden, schuldet der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung.
21.4 Die Schlussrechnung enthält eine detaillierte Spezifikation der erbrachten Leistungen, die bei der Nachberechnung in Rechnung gestellt werden, einschließlich Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben.
21.5 Die Zahlungsfrist ist eine feste Frist.
21.6 Wenn die Zahlungsfrist verstreicht, ohne dass eine Zahlung erfolgt ist, ist der Auftraggeber automatisch in Verzug. Der Auftraggeber schuldet dann die gesetzlichen Handelszinsen (wobei ein Teil eines Monats als ein ganzer Monat gilt). Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber einmalig eine angemessene Zahlungsfrist zu setzen, nach deren Ablauf der Auftraggeber in Verzug ist, wenn die Zahlung nicht innerhalb der angemessenen Frist erfolgt ist.
21.7 Der Auftraggeber schuldet außergerichtliche Inkassokosten, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vom Auftragnehmer schriftlich (insbesondere per E-Mail) eingeräumten Frist von vierzehn Tagen eingegangen ist.
21.8 Ausländische Kunden sind an die Richtlinien der niederländischen Steuerbehörden zur Zahlung der Mehrwertsteuer gebunden.
Artikel 22 Anzahl der Besucher (ersetzt Artikel 6.3)
Kommen mehr Besucher zur Veranstaltung als vereinbart, werden die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Auslagen auf der Grundlage der im Vertrag enthaltenen Berechnungen in Rechnung gestellt. Maßgeblich ist dabei die vom Auftragnehmer ermittelte Anzahl der anwesenden Gäste, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Anzahl der Gäste die vereinbarte Anzahl nicht überschreitet.
Artikel 23 (visuelles) Material (anstelle von Artikel 18.3)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers Ton-, Foto- und/oder Bildaufnahmen von der Veranstaltung zu machen und dieses Material zu Marketingzwecken auf seiner Website zu veröffentlichen. Nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer das betreffende Material nicht (in Kopie) an Dritte weitergeben.